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BVerwG, 10.06.2013 - 5 KSt 7.13 (5 B 31.13) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 15.03.2016 - 1 KSt 2.16
Sachliche Gebührenfreiheit bei nicht statthaftem Rechtsmittel
Soweit sich der Erinnerungsführer darauf beruft, im Verfahren der Gewährung von Prozesskostenhilfe fielen keine Gerichtskosten an, trifft das für die gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unstatthafte Beschwerde gegen den nicht anfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nicht zu (BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 KSt 7.13 - juris Rn. 4). - BVerwG, 16.03.2016 - 1 KSt 3.16
Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens i.R.d. Festsetzung
Im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 2013 (5 KSt 7.13 - juris Rn. 4) heißt es dazu:. - BVerwG, 16.03.2016 - 1 KSt 4.16
Statthaftigkeit einer Erinnerungsbeschwerde gegen eine Kostenrechnung
Im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 2013 (5 KSt 7.13 - juris Rn. 4) heißt es dazu:.